Integres Verhalten bei der SWSG

Neben der selbstverständlichen Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und aller Gesetze befasst sich die SWSG schon seit einigen Jahren mit Fragen der Geschäfts- und Unternehmensethik. Integres Verhalten bedeutet für die SWSG sowohl die Einhaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Compliance-Vorschriften, als auch die Einhaltung der vereinbarten firmenspezifischen Leit- und Richtlinien. Ergänzt um interne Regelungen sowie freiwillige Selbstverpflichtungen erhalten wir ein Normen- und Wertegerüst, welches uns auch zu nachhaltigem Handeln in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht auffordert und unser Verständnis von integrem Verhalten wiedergibt. Ziel sind erfolgreiche unternehmerische Partnerschaften, die sich in einer Atmosphäre der Fairness, des Vertrauens, der gegenseitigen Wertschätzung und Offenheit entwickeln.

Neben internen Leit- und Richtlinien für die Mitarbeiter*innen, die Werte zur Geschäfts- und Unternehmensethik beinhalten, regelt im Außenverhältnis der Geschäftspartnerkodex die Einhaltung der Leit- und Grundsätze zur Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner*innen.

Mit Unterzeichnung dieses Regelwerks erkennen alle Geschäftspartner die Werte der SWSG – zukunftsorientiert, bezahlbar, zuverlässig, heimatverbunden, nachhaltig, vielfältig – an und sehen diese ebenfalls als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Denn für die SWSG beruhen alle geschäftlichen Verbindungen auf einer beiderseitig zugesicherten Zuverlässigkeit und Integrität sowie einem nachhaltigen und kooperativen Miteinander.

Die SWSG hat zur Einhaltung der Unternehmenswerte sowie für ein unbefangenes Miteinander einen Compliance-Beauftragten. Er hilft das Werte- und Normengerüst des Unternehmens zu wahren.

Hinweisgeberschutz

Straf- oder bußgeldbewährte Verstöße gegen jegliche Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU können im Zusammenhang mit dem Tätigwerden der SWSG auftreten.

Die SWSG hat ihr Wertesystem - unter anderem in den geltenden Richtlinien für integres Verhalten - normiert und transparent dargestellt, um im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verstöße gegen geltende Regeln zu verhindern. Wie überall in der Gesellschaft kann es jedoch auch im Zusammenhang mit Vorgängen bei der SWSG zu Verstößen kommen.

Für alle Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen, die rechtswidriges Handeln im Unternehmen wahrnehmen und sich zu einer Meldung entschließen, wird sichergestellt, dass sie aufgrund ihrer Meldung mit keinerlei Repressalien rechnen müssen. Hinweisgebende Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, werden nicht geschützt und können sich strafbar machen.

Jede Meldung wird vertraulich behandelt und von geschulten Sachbearbeiter*innen bearbeitet. Bei berechtigten Hinweisen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Verstöße können hier gemeldet werden:

  • per Mail: Hinweisgeberschutzstelle@swsg.de
  • telefonisch unter 0711 9320 177,
  • postalisch: SWSG - Hinweisgeberschutzstelle - Augsburger Str. 696, 70329 Stuttgart.

Zudem besteht die Möglichkeit, Meldungen über externe Meldestellen abzusetzen, beispielsweise beim europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, der europäischen Wertpapiere- und Marktaufsichtsbehörde, einer externen Meldestelle des Bundes, einer Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, einer Meldestelle des Bundeskartellamtes. Weitere Informationen zu externen Meldestellen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.